Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Gebühr für die vereinbarte Ausbildung beträgt (bitte per Anfrage unter Telefon: 033683 – 896077).
  2. Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 200,00 EUR fällig, die restliche Lehrgangsgebühr mit Beginn der Ausbildung. Abweichende Regelungen können nur schriftlich vereinbart werden.
  3. Bei Nichtteilnahme ist eine schriftliche Absage bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn erforderlich. Es entstehen keine Kosten.
  4. Für geförderte (z.B. Bundesagentur für Arbeit) Besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht
    • bei Arbeitsaufnahme
    • bei Nichtförderung durch den Kostenträger
    • 14 Tage nach Vertragsabschluss bis längstens Maßnahmebeginn
  5. Aus triftigen Gründen (z.B. längere Erkrankung) ist ein Rücktrittsrecht möglich. Die bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen sind zu vergüten.
  6. Lehrmaterial wir d für die Dauer der Ausbildung leihweise zur Verfügung gestellt.
  7. Jeder Teilnehmer erhält nach Lehrgangsbesuch eine Bescheinigung über die tatsächlich absolvierten Ausbildungsstunden.
  8. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Nutzung unserer Angebote/ Verträge übermitteln, vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung (https://www.verkehrs-intitut-strausberg.de/datenschutz.html). Ihre Daten werden zu keinem Zeitpunkt an nichtbefugte Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich dazu, Ihnen Angebote/Verträge entsprechend Ihres Gesuches anbieten/abschließen zu können.
  1. Das Gesetz über das Fahrlehrerwesen mit seinen Durchführungsverordnungen und das SGB III stellen die maßgebliche Rechtsgrundlage für den angebotenen Lehrgang dar. Alle Vertragsabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
  2. Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt schriftlich auf den dafür vorgesehenen Vordrucken. Der Ausbildungsvertrag tritt mit der schriftlichen Anmeldungsbestätigung des Verkehrs-Instituts (VIS) in Kraft.
  3. Beginn, Dauer, Unterrichts- und Praktikums-zeiten sind dem Lehrgangsprogramm zu entnehmen. Eventuell notwendige Änderungen, die sich auf Unterrichtszeiten und den Dozenteneinsatz beziehen, erfolgt nach billigem Ermessen des Verkehrs-Instituts und unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer.
  4. Der Lehrgang kann nur durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von sechs erreicht wird. In diesem Fall ist bis zum Kursbeginn seitens des Verkehrs-Instituts ein Rücktritt vom Vertrag kostenlos möglich.
  5. Der Ausbildungsvertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate gerechnet ab Beginn des Lehrgangs, dann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate gekündigt werden. Es besteht ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Spätestens zum Beginn der Maßnahme kann der Teilnehmer zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen. Für Teilnehmer mit Bildungsgutschein besteht bei Nichtförderung oder bei Arbeitsauf-nahme auch während des Kurses ein Rücktritts-recht. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  6. Das Verkehrs-Institut sichert nach Maßgabe der Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes und des darauf basierenden Lehrprogramms eine ordnungsgemäße Durchführung aller Lehr-veranstaltungen zu. Bei Unterrichtsausfall, den das VIS zu verantworten hat, hat der Kursteilnehmer das Recht, Nachholung binnen zwei Wochen zu verlangen.
  7. Bei Unfällen haftet das VIS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§823 ff. BGB). Bei Diebstahl und Verlust persönlich eingebrachter Gegenstände haftet das VIS nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden.
  8. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung zum Fahrlehrer für die Klasse BE ab. Diese besteht aus mehreren Teilen. Ihr geplanter Zeitpunkt wird rechtzeitig bekannt gegeben. Durch das VIS erfolgt eine gezielte Vorbereitung. Die Anträge für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis sowie für die Zulassung zur Prüfung stellt der Bewerber in eigener Zuständigkeit.
  9. Das Praktikum von viereinhalb Monaten in einer Ausbildungsfahrschule wird zwischen dem Lehrgangsteilnehmer und einer dafür qualifizierten Fahrschule vertraglich geregelt. Das VIS bietet jedem Teilnehmer mindestens eine Praktikumseinrichtung an. Daneben kann er sich auch selbständig um eine Ausbildungsfahrschule bemühen.
  10. Der Lehrgangsteilnehmer hat regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Fehltage sind grund-sätzlich zu belegen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen für jeden voll gefehlten Tag beim VIS eingereicht werden. Erhält ein Teilnehmer eine Förderung nach dem SGB III oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, erfolgt bei Fehltagen ohne ärztliches Attest nach zwei Tagen eine Information an den jeweiligen Kostenträger. Darüberhinaus werden die Kostenträger regelmäßig über Leistungsstände unterrichtet.
  11. Wird die Lehrgangsteilnahme durch einen Kostenträger nach SGB III oder anderen gesetzlichen Bestimmungen abgebrochen, so ist der Lehrgang mit dem Tag des Abbruchs für den Teilnehmer beendet. Anspruch auf Fortsetzung des Kurses besteht nicht. Bei einer Teilnehmerzahl von unter 6 Personen ist der Abbruch seitens des VIS möglich.
  12. Die Lehrgangskosten betragen insgesamt (bitte per Anfrage unter Telefon: 033683 – 896077). Werden die Lehrgangsgebühren durch das Arbeitsamt oder einen anderen Kostenträger übernommen, gelten deren Zahlungsregelungen.
  13. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Nutzung unserer Angebote/ Verträge übermitteln, vertraulich und ent-sprechend der gesetzlichen Datenschutz-vorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung (https://www.verkehrs-intitut-strausberg.de/datenschutz.html). Ihre Daten werden zu keinem Zeitpunkt an nichtbefugte Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich dazu, Ihnen Angebote/Verträge entsprechend Ihres Gesuches anbieten/abschließen zu können.
  14. Die Unvollständigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Gültigkeit im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Diese Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

  1. Die Lehrgangsgebühr für die vereinbarte Ausbildung beträgt (bitte per Anfrage unter Telefon: 033683 – 896077).
  2. Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 200,00 EUR fällig, die restliche Lehrgangsgebühr mit Beginn der Ausbildung. Abweichende Regelungen können nur schriftlich vereinbart werden.
  3. Bei Nichtteilnahme ist eine schriftliche Absage bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn erforderlich. Es entstehen keine Kosten.
  4. Für geförderte (z.B. Bundesagentur für Arbeit) Besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht
    • bei Arbeitsaufnahme
    • bei Nichtförderung durch den Kostenträger
    • 14 Tage nach Vertragsabschluss bis längstens Maßnahmebeginn
  5. Aus triftigen Gründen (z.B. längere Erkrankung) ist ein Rücktrittsrecht möglich. Die bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen sind zu vergüten.
  6. Lehrmaterial wird für die Dauer der Ausbildung leihweise zur Verfügung gestellt.
  7. Jeder Teilnehmer erhält nach Lehrgangsbesuch eine Bescheinigung über die tatsächlich absolvierten Ausbildungsstunden.
  8. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Nutzung unserer Angebote/ Verträge übermitteln, vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung (https://www.verkehrs-intitut-strausberg.de/datenschutz.html). Ihre Daten werden zu keinem Zeitpunkt an nichtbefugte Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich dazu, Ihnen Angebote/Verträge entsprechend Ihres Gesuches anbieten/abschließen zu können.
  1. Die Lehrgangsgebühr für die vereinbarte Ausbildung beträgt (bitte per Anfrage unter Telefon: 033683 – 896077).
  2. Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 200,00 EUR fällig, die restliche Lehrgangsgebühr mit Beginn der Ausbildung. Abweichende Regelungen können nur schriftlich vereinbart werden.
  3. Bei Nichtteilnahme ist eine schriftliche Absage bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn erforderlich. Es entstehen keine Kosten.
  4. Für geförderte (z.B. Bundesagentur für Arbeit) Besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht
    • bei Arbeitsaufnahme
    • bei Nichtförderung durch den Kostenträger
    • 14 Tage nach Vertragsabschluss bis längstens Maßnahmebeginn
  5. Aus triftigen Gründen (z.B. längere Erkrankung) ist ein Rücktrittsrecht möglich. Die bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen sind zu vergüten.
  6. Lehrmaterial wird für die Dauer der Ausbildung leihweise zur Verfügung gestellt.
  7. Jeder Teilnehmer erhält nach Lehrgangsbesuch eine Bescheinigung über die tatsächlich absolvierten Ausbildungsstunden.
  8. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Nutzung unserer Angebote/ Verträge übermitteln, vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung (https://www.verkehrs-intitut-strausberg.de/datenschutz.html). Ihre Daten werden zu keinem Zeitpunkt an nichtbefugte Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich dazu, Ihnen Angebote/Verträge entsprechend Ihres Gesuches anbieten/abschließen zu können.