Ausbildungsfahrlehrer
Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer §§ 9b bzw. 21a FahrlG
→ Auszug aus dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen
Voraussetzung für Ausbildungsfahrlehrer/Ausbildungsfahrschule:
+ In den letzten 5 Jahren hauptberuflich Fahrschüler der Kl. B theoretisch und praktisch ausgebildet
+ 3 Jahre Besitz der Fahrschulerlaubnis
+ Besuch eines entsprechenden Einweisungsseminars
Seminargebühr: 267,75 € inkl. 19% MwSt.
Ausbildungsfahrlehrer
Montag, 21.05.2012 bis Mittwoch, 23.05.2012
Verkehrs-Institut Strausberg, 15344 Strausberg, Hegermühlenstraße 9c, Telefon: 03341 - 250 739


