Berufskraftfahrer Qualifikation
Berufskraftfahrer-Qualifikation nach BKrFQG
→ Auszug aus § 1 BKrFQG → Anwendungsbereich
→ Auszug aus § 1 BKrFQG → Mindestalter,Qualifikation
→ Auszug aus § 1 BKrFQG → Besitzstand
→ Auszug aus § 1 BKrFQG → Erwerb der Grundqualifikation
→ Auszug aus § 1 BKrFQG → Weiterbildung
→ Auszug aus § 1 BKrFQG → Ausbildungs- und Prüfungsort
→ Auszug aus § 1 BKrFQG → Anerkennung und überw. von Ausbildungsstätten
→ Auszug aus § 1 BKrFQG → Rechtsverordnungen
→ Auszug aus § 1 BKrFQG → Bußgeldvorschriften
Vorbereitung auf die Prüfung “Erwerb der Beschleunigten Grundqualifikation gemäß BKrFQG für gewerblich tätige Berufskraftfahrer (CE und DE) Fortbildung von gewerblich tätigen Berufskraftfahrern (CE und DE) gemäß BKrFQG
Alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer (Bus und LKW) müssen ab dem 10.09.2008 (Bus) und ab dem 10.09.2009 (LKW) eine Grundqualifikation besitzen. Für Fahrer die vor dem 10.09.08/09 tätig sind, gilt Besitzstand. Dieser Personenkreis muss bis 2013 bzw. 2014 eine 1. Pflichtfortbildung nachweisen. Das kann im Block von einer Woche geschehen bzw. jährlich ein Tag.
Alle Kurse Erwerb der Fahrerlaubnis Klassen CE/DE, beschleunigte Grundqualifikation und Fortbildung führen wir mit Kooperationspartnern (Fahrschulen) in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durch und sind dafür gemäß §9 Abs. 1 AZWV zertifiziert.
Zugleich beraten wir über Fahrerlaubnisumtauschfristen und Fortbildungsfristen.
Termine (auch vor Ort) nach Vereinbarung.
Seminargebühr: 70,00 € (mehrwertsteuerfrei)
Termin auf Anfrage!


